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Förderung gesundheitsbezogener Selbsthilfegruppen

Hilfestellung

Gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen werden durch die gesetzlichen Krankenkassen in Bayern nach § 20h SGB V unterstützt. Die Förderung orientiert sich an den Grundsätzen des GKV-Spitzenverbandes, die im Leitfaden zur Selbsthilfeförderung veröffentlicht wurden (siehe Leitfaden zur Selbsthilfeförderung). 

Weitere Fragen zur Förderung finden Sie bei der Kontakt- und Informationsstelle Selbsthilfegruppen Mittelfranken (Kiss Mittelfranken).

Im Download-Bereich finden Sie die Antragsunterlagen zur Förderung der Selbsthilfegruppen.