Gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen werden durch die gesetzlichen Krankenkassen in Bayern nach § 20h SGB V unterstützt. Die Förderung orientiert sich an den Grundsätzen des GKV-Spitzenverbandes, die im Leitfaden zur Selbsthilfeförderung veröffentlicht wurden (siehe Leitfaden zur Selbsthilfeförderung).
Weitere Fragen zur Förderung finden Sie bei der Kontakt- und Informationsstelle Selbsthilfegruppen Mittelfranken (Kiss Mittelfranken).
Im Download-Bereich finden Sie die Antragsunterlagen zur Förderung der Selbsthilfegruppen.