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Hinweise zum Coronavirus von SEKO Bayern vom 06.05.2020

Hände waschen
Datum:
Veröffentlicht: 6.5.20
Von:
Gudrun Hobrecht

Die Selbsthilfekoordination Bayern hat aufgrund der aktuellen Entwicklungen um das Coronavirus weitere Hinweise veröffentlicht. Nachfolgend die Pressemitteilung:

Hinweise für Selbsthilfegruppen

Exit-Strategie für Selbsthilfegruppen

Aufgrund des Coronavirus können Gruppentreffen derzeit nicht stattfinden. Trotz erster Lockerungsmaßnahmen in anderen Bereichen wurde leider noch nicht festgelegt, wann und in welchem Rahmen diese wieder möglich sein werden. Wir haben dazu Ende April eine Anfrage an die bayerische Sozialministerin Karolina Trautner und an die bayerische Gesundheitsministerin Melanie Huml gestellt. Eine Antwort steht noch aus.

Hier finden Sie einen Auszug aus dieser Anfrage: „Als Netzwerkstelle von 33 selbsthilfeunterstützenden Einrichtungen erreichen uns und unsere Einrichtungen immer mehr Fragen zur Planung einer Exit-Strategie des coronabedingten Shutdowns für die 11 000 Selbsthilfegruppen in Bayern. Die Selbsthilfegruppen unterstützen sich gegenseitig bei der Bewältigung ihrer sozialen Anliegen, ihrer somatischen Erkrankungen, ihrer Suchtprobleme oder ihrer seelischen Krisen.

Sie schützen vor Vereinsamung, vor häuslicher Gewalt, oder helfen, akuten Krisenzuständen bei seelischen Erkrankungen oder Rückfällen im Suchtbereich vorzubeugen!

Für viele Mitglieder stellt die Selbsthilfegruppe ein wesentliches sorgendes Netzwerk bei der Bewältigung der belastenden Situation dar, gerade auch bei Alleinerziehenden-Gruppen, Suchtgruppen, Gruppen zu psychischen Problemen oder Familien mit Kindern mit Behinderungen. Dabei hat das direkte Gespräch mit Gleichbetroffenen eine sehr wichtige Entlastungsfunktion die nur zum Teil durch virtuelle Gruppentreffen aufgefangen werden kann.

Jetzt, da Exit-Strategien gesamtgesellschaftlich und politisch in aller Munde sind, benötigen auch die bayerischen Selbsthilfegruppen von Seiten der Politik Perspektiven, wie die Wiederaufnahme von Gruppentreffen gestaltet werden kann.

Als für die Selbsthilfe zuständige Staatsministerinnen im bayerischen Kabinett bitten wir Sie uns folgende Fragen zu beantworten, um die ehrenamtlich aktiven Leiter*innen in Selbsthilfegruppen entsprechend zu beraten.

  1. Ab wann können Selbsthilfegruppen sich wieder im realen Leben treffen?
  2. Wann können Fortbildungsangebote für Selbsthilfegruppen wieder durchgeführt werden?
  3. Soll für Gruppentreffen oder Fortbildungsangebote eine Höchstpersonenzahl festgelegt werden oder hängt das von der Raumgröße des Gruppentreffens ab?
  4. Welche weiteren Sicherheitsvorkehrungen werden benötigt?

Weitere Hinweise für Selbsthilfegruppen

Die Selbsthilfe ist - wie so oft - gefragt am Puls der Zeit zu agieren. Auch vor Corona gab es virtuelle Gruppen, Blogs und Chats zum Austausch. Jetzt scheint dies wichtiger denn je. Wir haben Ihnen hier einige Informationen und Empfehlungen zusammengestellt.

Suchtselbsthilfe in Coronazeiten

Einen Beitrag zu den Schwierigkeiten in der Selbsthilfe aufgrund der aktuellen Kontaktbeschränkungen lesen Sie hier: www.ukw.de

Angebote für Suchtkranke und deren Angehörige

Selbsthilferelevante Angebote für Menschen mit psychischen Problemen

  • Die Deutsche Depressionshilfe bietet Betroffenen und Angehörigen ein umfangreiches Informations- und Hilfsangebot. Neben dem deutschlandweiten Info-Telefon (Telefonnummer 0800 / 33 44 533) gibt es ein Online-Diskussionsforum für junge Menschen. Außerdem bietet das iFightDepression Tool ein internetbasiertes Selbstmanagement-Programm für Menschen mit leichten Depressionsformen.
  • Der Deutsche Angst-Hilfe e.V. bietet Online-Beratung für alle Menschen mit Angststörungen an durch Selbsthilfeaktive und ehemals selbst Betroffene Personen an.
  • Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. hat eine Corona-Hotline, für alle die durch die Corona-Krisensituation psychisch belastet sind, eingerichtet. Die Hotline ist für die kommenden Wochen täglich von 8:00 - 20:00 Uhr geschaltet und für die Anrufenden kostenlos und anonym.

Wie Sie außerdem in Kontakt bleiben können

In der aktuellen Coronaviruskrise versucht nun fast jeder, sich über das Internet zu vernetzen. Es werden Telefon- und Videokonferenzen abgehalten und Chatplattformen genutzt. Leider wird dabei der Datenschutz meist nicht ausreichend oder gar nicht berücksichtigt.

Übersichtsliste datenschutzkonforme Digitalplattformen, SHZ München

Das Selbsthilfezentrum München hat daher eine Auflistung von Online-Plattformen für Videokonferenzen und Chats erstellt, die dem Schutz der persönlichen Daten Rechnung tragen. Die Liste können Sie hier herunterladen: Übersichtsliste Digitalplattformen.

Gelingsichere Onlinetreffen, KISS Regensburg

Neben Empfehlungen zu datenschutzrechtlichen Online-Tools gibt die KISS Regensburg auch Tipps für ein gelingsicheres Onlinetreffen und zum Ablauf eines virtuellen Gruppentreffens: Empfehlungen für Onlinetreffen.

Außerdem wurde eine Vorlage für eine datenschutzrechtliche Einwilligung zur Teilnahme an einem virtuellen Gruppentreffen erstellt: Datenschutzeinwilligung.

Mit "Kiss.On" hat Kiss Mittelfranken sehr schnell auf die aktuelle Situation reagiert. Die eigene, neue Plattform, ermöglicht es Selbsthilfegruppen sichere Online-Treffen via Chat oder Telefon durchzuführen: kiss-mfr.de/online-treff/

Weitere Ideen und Tipps

Das Selbsthilfebüro Korn hat Tipps gesammelt, wie Sie gut durch die Corona-Krise kommen.

Diese können Sie hier herunterladen: Tipps Selbsthilfebüro Korn e.V.

Auf der Seite des Aktivbüro Würzburg finden Sie Neues aus der Selbsthilfe zum Umgang mit der Coronakrise : www.wuerzburg.de 

Aufbauende Worte und zahlreiche kreative Beiträge finden Sie in unserer Mutmach-Börse. Sie möchten Ihre Gedanken teilen und anderen Mut machen? Wir freuen uns über Ihren Beitrag! Zur Mutmach-Börse

Das Selbsthilfe-Büro Niedersachsen sammelt Ideen und Tipps, die auch für bayerische Selbsthilfegruppen hilfreich sind: www.selbsthilfe-buero.de 

NAKOS, die bundesweite Unterstützungseinrichtung für Selbsthilfe in Berlin hat hier Informationen speziell für Selbsthilfegruppen und Selbsthilfekontaktstellen zusammengestellt: www.nakos.de 

Ausnahmeregelung für Vereine

Im Rahmen des Gesetzentwurfes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie wurde unter anderem eine Ausnahmeregelung aufgenommen, mit der Vereine auch dann Beschlüsse fassen können, wenn in ihrer Satzung keine Möglichkeiten für Videokonferenzen oder andere „virtuelle Sitzungen“ vorgesehen sind. Damit können Mitgliederversammlungen, Entlastungen und Wahlen auch in Zeiten der Corona-Krise durchgeführt werden. Auch Abstimmungen per E-Mail und Fax werden ermöglicht. Die Neuregelungen sind bis zum 31.12.2021 befristet.

Den Gesetzesentwurf finden Sie auf der Homepage des Bundesministerium der Jusitz und Verbraucherschutz unter: https://www.bmjv.de.

Fragen und Antworten zur Handlungsfähigkeit für Vereine und Stiftungen während der Corona-Krise: https://www.bmjv.de/DE/Themen/FokusThemen/Corona